Hygieneregeln für den Schießbetrieb
Zum Schutz unserer Sportlerinnen und Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
1. Allgemeines
- Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
- Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
- Bei Verdachtsfällen sind wir befugt einen Ausschluss vom Training zu bestimmen.
- Eine Anwesenheitsliste mit Namen und Vornamen werden zu jedem Training geführt.
- Zugang zum Trainingsgelände (BOGEN) ist nur durch die Schützenhalle gestattet, weitere Tore auf dem Gelände sind verschlossen zu halten
- Eine Nutzung der Basketball und Fußballplätze ist nicht gestattet
2. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Bei auftretenden Verdachtsfällen ist die Aufsicht berechtigt den Sportler oder die Sportlerin vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
3. Zutritt vereinsfremder Personen zum Trainingsgelände
Zutritt zum Training haben nur Mitglieder des Schützenvereins Tornesch. Ein Anfängertraining (Schnuppertraining) findet zur Zeit nicht statt.
4. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
Der notwendige Abstand von 1,5 Meter wird beim Bogensport durch Markierungen auf der Schießlinie angezeigt. Der Abstand im Wartebereich hinter der Schiesslinie wird während des Trainings durch separate Markierungen festgelegt.
- Der Abstand von 1,5 Meter ist auf jeden Fall einzuhalten.
- Aus diesem Grund findet aktuell kein Anfängertraining mit Vereinsbögen statt.
- Jeder Sportler verpflichtet sich zum Training sein eigenes Sportgerät mitzubringen.
- Jeder Sportler verpflichtet sich lediglich seine eigenen Pfeile aus den Scheiben bzw. Zielen zu ziehen.
- Das Berühren der Scheiben / Ziele mit den Händen ist beim Ziehen der Pfeile nicht gestattet.
- Während der Schießpausen ist der Aufenthalt im Wartebereich gestattet. Hier ebenfalls der Abstand von 1,5 Meter einzuhalten.
- In der Schützenhalle ist ein Mundschutz zu tragen
Für den Sportbetrieb im Kugelbereich gilt:
- Mundschutz tragen
- Hände waschen und desinfizieren
- Nur jeder 2. Stand wird belegt
- Jeder Schütze beendet in 60 Minuten seine Schießeinheit das gilt für jede Disziplin
- der Schießplatz ist anschließend vom Schützen selbst zu desinfizieren
- Tastatur, Bildschirm und gesamte Auflageeinheit
- Schützen, die Vereinssportgeräte nutzen, müssen dieses Equipment auch selbst
- Während der Schießpausen ist der Aufenthalt in der Halle möglich. Hier ebenfalls der Abstand von 1,5 Meter einzuhalten.
5. Desinfektion & Hygiene
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygieneregeln sind zu beachten. Hierzu gilt:
- Auf Begrüßung durch Händeschütteln oder Umarmung ist zu verzichten.
- >Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
- >Benutzen von Einmaltaschentücher
- Entsorgung der Taschentücher in den dafür vorgesehenen Behältnissen
- Nach Beendigung des Trainings ist der Platz zügig und ohne Gruppenbildung zu
- Jeder Sportler hat seine Desinfektionsmittel mitzuführen.
6. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
Die Sportlerinnen und Sportler des Schützenvereins sind über den Inhalt dieses Dokumentes informiert.
Bei Zuwiderhandlung kann die Sportlerin / der Sportler vom Training ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann befristet oder unbefristet erfolgen.